Öffentliche Bekanntmachung Straße "Am Ried"

Widmung und Einstufung für Verkehrsanlagen der Straße „Am Ried“ auf Grundstück Flst. Nr. 469/1, Gemarkung Seekirch
Der Gemeinderat der Gemeinde Seekirch hat am 30.01.2025 gemäß § 5 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) beschlossen, die im nachstehend abgedruckten Lageplan rosa eingezeichnete Fläche auf dem Grundstück Flst. 469/1 Gemarkung Seekirch für den öffentlichen Verkehr, gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 StrG, als Gemeindestraße mit der Zweckbestimmung „Ortsstraße“ zu widmen.