Hilfreiche Informationen
Da ein Umzug immer mit allerlei Formalitäten und Neuerungen verbunden ist, haben wir einige hilfreiche Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihnen den Neustart in Seekirch erleichtern sollen.
Anmeldung sowie Umschreibung von Ausweisen und Pässen
Anmelden müssen Sie sich bei uns im Rathaus. Mitzubringen sind Personalausweis und/oder Pass; Geburtsurkunde oder Familienstammbuch.
Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen. Sollten Sie in eine Mietwohnung ziehen, benötigen Sie eine vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung. Diese können Sie hier herunterladen. Es fallen keine Gebühren an.
Gewerbean-, um– und abmeldung
Ihr Gewerbe melden Sie im Rathaus an, um oder ab. Hat Ihr Gewerbe bereits vor dem Umzug bestanden und soll mit umziehen, müssen Sie das Gewerbe an Ihrem alten Wohnsitz erst abmelden. Auch Um– und Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei einer Änderung, Erweiterung, Kürzung Ihrer Unternehmertätigkeit muss eine Ummeldung erfolgen. Gebühr jeweils 10,00 Euro.
Mülltonne
Sollten Sie aus dem Landkreis Biberach zu uns ziehen, nehmen Sie bitte Ihre bestehende Mülltonne mit nach Seekirch. Ihre neue Adresse wird mit der Anmeldung an das Landratsamt mitgeteilt. Möchten Sie den Müll in einen bestehenden Müllverband (z.B. Vermieter) entsorgen, ist ein entsprechender Hinweis bei Ihrer Anmeldung erforderlich. Beim Zuzug aus einem anderen Landkreis, melden Sie dort Ihre Mülltonne ab bzw. geben diese an einer zuständigen Stelle zurück. Sie erhalten von uns bei der Anmeldung entsprechende Formulare für neue Mülltonnen (Restmüll, blaue Tonne). Die Tonne/n können Sie sich kostenlos zusenden lassen oder bei einem Recyclingzentrum z.B. in Bad Buchau (8 Km) selber abholen. Den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises erreichen Sie unter der Nummer Telefonnummer: 07351 52-6278 oder E-Mail: awb(@)biberach.de
Ummeldung
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, genügt uns die neue Anschrift. Die neue Adresse muss in Ihren Ausweis und/oder Pass eingetragen werden. Die Frist für An,- und Ummeldung beträgt zwei Wochen! Kosten fallen keine an.
An– und Abmeldung Hund
Ihren Hund melden Sie im Rathaus an oder ab. Dazu erhalten Sie von uns ein Formular das Sie ausgefüllt wieder abgeben. Vergessen Sie nicht Ihren Hund bei der „alten“ Gemeinde abzumelden.
Dies geschieht nicht automatisch!
An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen
Ihr Fahrzeug melden Sie bei der Zulassungsstelle beim Landratsamt Biberach, Rollinstr. 15 in 88400 Biberach um.
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle:
Montag: 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Abmelden können Sie Ihr Fahrzeug auch im Rathaus. Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Verbleibserklärung (Download Verbleibserklärung)
- Gebühr von 20,00 Euro
Abfallkalender
Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie den aktuellen Abfallkalender, indem alles Wissenswerte zur Müllentsorgung enthalten ist.
Sperrmüll
Ab dem 1. Januar 2019 gibt es neue Online-Dienste im Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB). Die Abholungen von Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräten werden nicht mehr über die Anforderungskarten, sondern online unter awb-biberach.de angemeldet. Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang bietet der AWB weiterhin die telefonische Anmeldung an.
Die neuen Online-Dienste bieten eine deutliche Servicebesserung. Eine sofortige Auswahlmöglichkeit von Abholterminen und die Bestätigung der Anmeldung per E-Mail ist nun möglich. Auch der Tausch der Restmülltonne in eine kleinere oder größere, die Bestellung einer Altpapiertonne oder die Mitteilung der Bankverbindung sind online möglich.
Hier geht's zum Online-Dienst.
Mitteilungsblatt Seekirch
Viele Informationen der Gemeinde, der Kirchen und der örtlichen Vereine werden hier veröffentlicht.
Das Mitteilungsblatt wird wöchentlich am Donnerstag kostenlos an jeden Haushalt verteilt.