Informationen zur Einreichung von Bauanträgen
Das Landratsamt Biberach, als untere Baurechtsbehörde, gibt bekannt, dass ab dem 01.01.2025 die digitale Einreichung von Baugesuchen über die Online-Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ Pflicht ist. Papieranträge können ab dem 01.01.2025 nicht mehr angenommen werden. Wir bitten Sie, Ihre Anträge ausschließlich über das Virtuelle Bauamt einzureichen. Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass das Virtuelle Bauamt ausschließlich Unterlagen im PDF-A Format übernimmt.
Wird das Baugesuch durch einen Dritten (z.B. Architekt, Planer) für den Bauherrn eingereicht, wird darum gebeten, dass die bereitgestellte Mustervollmacht ausgefüllt und durch den Bauherrn handschriftlich unterzeichnet im digitalen Bauantrag hochgeladen wird. Die gesamte Kommunikation, einschließlich der Zustellung des Bescheides, erfolgt über das Virtuelle Bauamt an den bevollmächtigten Dritten. Alle Informationen, Vorlagen und den Link zum virtullen Bauamt ersehen Sie auf der Seite des Landratsamtes: Digitaler Bauantrag